Motorrad- Klasse A
Zweirad-Leidenschaft von der Grundschaltung bis zur Prüfungsfahrt.
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter 24 Jahre /21 Jahre bei Trike (A Schlüsselzahl 80)/20 Jahre bei Aufstieg von A2 (2 Jahre Besitz)
Die Ausbildung im Überblick:
+12 mal 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung sechs mal 90 Minuten) und vier mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)
+Sonderfahrten: fünf mal Überland, vier mal Autobahn, drei mal Nachtfahrt (reduziert sich auf drei mal Überland, zwei mal Autobahn und einmal Nachtfahrt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1/A2 vorhanden ist, bzw. keine bei Aufstieg)
+Theorie Prüfung beim TüV (keine bei Vorbesitz A1/A2 zwei Jahresfrist für den Aufstieg)
+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule
Einschluß der Klassen AM, A1 und A2.
• THEORIE ZEITEN •
Grundstoffunterrichte finden immer
dienstags und donnerstags
ab 19:oo Uhr bis 20:30 Uhr
statt
Klassenspezifischer Unterricht für Zweiräder nach
Ankündigung montags oder mittwochs ab 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Klassenspezifischer Unterricht
für die Klasse B
nach
Ankündigung montags oder und mittwochs ab
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Vorprüfungen
finden immer montags bis freitags zwischen 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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