Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistungsbeschränkt auf 35 kW.
Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung im Überblick:
+12 mal 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung sechs mal 90 Minuten) und vier mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)
+Sonderfahrten: fünf mal Überland, vier mal Autobahn, drei mal Nachtfahrt (reduziert sich auf drei mal Überland, zwei mal Autobahn und einmal Nachtfahrt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorhanden ist und die Aufstiegsregelung nicht greift)
+Theorie Prüfung beim TüV (keine bei Vorbesitz A1 zwei Jahre)
+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule
Einschluß der Klassen AM und A1.
• THEORIE ZEITEN •
Grundstoffunterrichte finden immer
dienstags und donnerstags
ab 19:oo Uhr bis 20:30 Uhr
statt
Klassenspezifischer Unterricht für Zweiräder nach
Ankündigung montags oder mittwochs ab 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Klassenspezifischer Unterricht
für die Klasse B
nach
Ankündigung montags oder und mittwochs ab
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Vorprüfungen
finden immer montags bis freitags zwischen 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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