Klasse A


Definition der Klasse A


Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchst- geschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter 24 Jahre /21 Jahre bei Trike (A Schlüsselzahl 80)

Die Ausbildung im Überblick:

+12 mal 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung sechs mal 90 Minuten) und vier mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)

+Sonderfahrten: fünf mal Überland, vier mal Autobahn, drei mal Nachtfahrt (reduziert sich auf drei mal Überland, zwei mal Autobahn und einmal Nachtfahrt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1/A2 vorhanden ist, bzw. keine bei Aufstieg)

+Theorie Prüfung beim TüV (keine bei Vorbesitz A1/A2 zwei Jahresfrist für den Aufstieg)

+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule


Einschluß der Klassen AM, A1 und A2.

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