Klasse A2

 

Definition der Klasse A2

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistungsbeschränkt auf 35 kW.

Mindestalter 18 Jahre

Die Ausbildung im Überblick:

+12 mal 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung sechs mal 90 Minuten) und vier mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

+Fahrstunden nach Bedarf (Grundfahraufgaben)

+Sonderfahrten: fünf mal Überland, vier mal Autobahn, drei mal Nachtfahrt (reduziert sich auf drei mal Überland, zwei mal Autobahn und einmal Nachtfahrt, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorhanden ist und die Aufstiegsregelung nicht greift)

+Theorie Prüfung beim TüV (keine bei Vorbesitz A1 zwei Jahre)

+Praktische Prüfung durch den TüV in der Fahrschule


Einschluß der Klasse AM und A1.

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