Führerschein mit 17

 

Der Führerschein mit 17 unterscheidet sicht nicht vom Ausbildungsumfang eines normalen Führerscheins mit 18.


Ab wann kannst du starten?

Mit 16 ½ Jahre kannst du mit der Ausbildung beginnen. Drei Monate vor deinem 17. Geburtstag kannst du die theoretische Prüfung ablegen. Einen Monat vor dem 17. Geburtstag darfst du deine praktischen Prüfung ablegen.


Beim BF 17 darfst du nur mit einer oder mehreren Begleitern unterwegs sein. Diese musst du bei der Antragstellung mitangeben. Die Begleitpersonen müssen folgende Kriterien erfüllen:


Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.

Sie muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen einen Führerschein Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.

Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Und sie muss weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt haben.


Der Begleiter soll aber nicht "Fahrlehrer" spielen. Du bist selbst der verantwortliche Fahrzeugführer.


Obwohl die Ausbildung dieselbe ist wie beim „normalen“ Führerschein mit 18, erhältst du statt der bekannten Führerschein-Plastikkarte beim BF 17 eine so genannte Prüfungsbescheinigung. Sie gilt als Führerschein und dort steht auch deine Begleitperson drin. Sie gilt bis maximal 3 Monate nach Vollendung deines 18. Lebensjahres. Dann holst du den richtigen Kartenführerschein beim Straßenverkehrsamt ab.


Sobald du die Prüfungsbescheinigung in den Händen hältst, beginnt deine Probezeit wie beim normalen Führerschein auch, nur eben früher.


Achtung!

Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von dir!

Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst du damit leider nicht fahren!

© Fahrschule Seidensticker